NIS2: Wen betrifft die Richtlinie wirklich?

Viele Unternehmer, Geschäftsführer und Soloselbständige sind unsicher. Wir können Orientierung geben.

NIS2 betrifft mehr Unternehmen als gedacht

Die EU-Richtlinie NIS2 verschärft die Anforderungen an IT-Sicherheit.
Betroffen sind nicht nur klassische Betreiber kritischer Infrastruktur.

Auch mittelständische Unternehmen, bestimmte Dienstleister und Teile der öffentlichen Verwaltung können unter die neuen Vorgaben fallen.

Entscheidend ist nicht nur die Branche.
Entscheidend sind Größe, Bedeutung für Lieferketten und digitale Abhängigkeiten.

NIS2 verlangt dokumentierte Sicherheitsmaßnahmen, klare Zuständigkeiten und belastbare Prozesse.
Es geht nicht nur um Technik.
Es geht um Organisation.

Viele Unternehmen stellen sich derzeit die gleiche Frage:
Sind wir betroffen – und was bedeutet das konkret?

Genau hier beginnt sinnvolle Vorbereitung. Sprechen Sie gerne mit uns.

#NIS2 & Strategische Beratung

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