Barrierefreiheit wird für viele Unternehmen verpflichtend
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gelten seit 2025 neue Anforderungen für digitale Angebote.
Betroffen sind unter anderem Online-Shops, Buchungssysteme und digitale Kundenportale.
Barrierefreiheit bedeutet nicht nur größere Schrift oder stärkere Kontraste.
Es geht um strukturierte Inhalte, Tastaturbedienbarkeit, Alternativtexte und verständliche Navigation.
Für viele Unternehmen ist das kein reines Design-Thema.
Es betrifft technische Struktur, Prozesse und Dokumentation.
Wer jetzt plant, sollte Barrierefreiheit von Anfang an integrieren – nicht später korrigieren.
