Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Matthias Krauß, Spießgasse 58b, 55232 Alzey - webmelone
Fassung: 01. Oktober 2026
Anwendungsbereich: Ausschließlich Unternehmer, Freiberufler, Organisationen, Behörden und sonstige institutionelle Auftraggeber
Teil I - Allgemeine Bedingungen
1. Geltungsbereich und Rangfolge
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Matthias Krauß, handelnd unter webmelone (nachfolgend "webmelone"), und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend "Kunde").
1.2 Das Angebot von webmelone richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Freiberufler, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Organisationen, Behörden und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit privaten Endkunden werden nicht angeboten.
1.3 Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB. Eine spätere Fassung wird für bestehende Verträge nur nach Maßgabe von Ziffer 16 wirksam.
1.4 Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen und schriftlich oder in Textform bestätigte Angebote gehen diesen AGB vor. Besondere Bedingungen für Hosting- und Softwarepflegeverträge nach Teil II gehen den allgemeinen Regelungen dieses Teils vor, soweit sie für die jeweilige Leistung einschlägig sind.
1.5 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn webmelone ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Angebote von webmelone sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Kostenschätzungen sind keine Festpreisangebote.
2.2 Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung von webmelone in Textform, durch beiderseitige Unterzeichnung oder durch den Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden zustande.
2.3 webmelone ist berechtigt, ein Angebot abzulehnen oder die Leistungserbringung von einer angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform.
3. Leistungen und Leistungszeiten
3.1 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls einer gesonderten Vereinbarung.
3.2 Von webmelone genannte Termine sind unverbindliche Terminziele, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Termin oder Fixtermin vereinbart wurden.
3.3 Leistungsfristen setzen voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungs- und Beistellungspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt. Verzögerungen aus der Sphäre des Kunden verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Hierdurch entstehender, nachweisbarer Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
3.4 Ereignisse höherer Gewalt und sonstige von webmelone nicht zu vertretende, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Ereignisse, insbesondere Ausfälle von Energie- oder Telekommunikationsnetzen, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, erhebliche Erkrankungswellen, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen oder Störungen bei unverzichtbaren Vorleistern, befreien webmelone für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Die Parteien stimmen nach Wegfall der Störung einen angepassten Zeitplan ab.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt webmelone alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Zugänge, Freigaben und Materialien rechtzeitig, vollständig und in einem vereinbarten oder gängigen digitalen Format zur Verfügung.
4.2 Der Kunde sichert zu, dass er über die für die vertragsgemäße Verwendung erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Texten, Bildern, Daten, Marken, Programmen und sonstigen Materialien verfügt. Er räumt webmelone die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
4.3 Der Kunde benennt entscheidungs- und freigabebefugte Ansprechpartner und prüft ihm vorgelegte Ergebnisse innerhalb angemessener Fristen.
4.4 Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkung trotz Aufforderung, darf webmelone die betroffene Leistung bis zur Nachholung aussetzen. Vereinbarte Termine verschieben sich angemessen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
4.5 Vom Kunden überlassene Materialien dürfen sechs Monate nach Vertragsende gelöscht oder vernichtet werden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder abweichenden Vereinbarungen bestehen und der Kunde nicht rechtzeitig ihre Rückgabe verlangt.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
5.2 Maßgeblich ist die individuell vereinbarte Vergütung. Für zusätzliche oder nicht im Angebot enthaltene Leistungen gilt die bei Beauftragung oder Leistungserbringung vereinbarte beziehungsweise, mangels einer solchen Vereinbarung, die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Preisliste von webmelone.
5.3 webmelone kann für Projektleistungen angemessene Abschlags- oder Vorauszahlungen verlangen. Beginnt webmelone vereinbarungsgemäß erst nach Zahlungseingang, verschieben sich Leistungsfristen bei verspäteter Zahlung entsprechend.
5.4 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von acht Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Gesetzliche Verzugsfolgen bleiben unberührt.
5.5 Beanstandungen einer Rechnung sind webmelone unverzüglich und nachvollziehbar mitzuteilen. Die Fälligkeit unstreitiger Rechnungsteile bleibt unberührt.
5.6 Vergütungsansprüche für bereitgestellte oder vorgehaltene Leistungen bestehen unabhängig davon, ob der Kunde sie tatsächlich nutzt.
6. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
6.1 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
6.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
6.3 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von webmelone in Textform. § 354a HGB bleibt unberührt.
6.4 webmelone darf zur Leistungserbringung fachlich geeignete Unterauftragnehmer einsetzen. webmelone bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.
7. Leistungsänderungen und Change Requests
7.1 Änderungswünsche des Kunden zum vereinbarten Leistungsumfang sind webmelone in Textform mitzuteilen.
7.2 webmelone prüft die Auswirkungen des Änderungswunsches auf Leistungsumfang, Termine und Vergütung und unterbreitet dem Kunden ein Änderungsangebot. Bis zu dessen Annahme bleibt der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang maßgeblich.
7.3 Soweit die Prüfung eines Änderungswunsches einen nicht nur unerheblichen Aufwand verursacht, darf webmelone diesen nach vorherigem Hinweis nach Zeitaufwand abrechnen.
7.4 Soweit die Bearbeitung anderer Leistungsteile durch den Änderungswunsch beeinflusst wird, dürfen diese bis zur Entscheidung über den Change Request ausgesetzt werden. Termine verschieben sich angemessen.
8. Abnahme und Mängelanzeige
8.1 Soweit eine Werkleistung geschuldet ist, fordert webmelone den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme auf. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist und erklärt die Abnahme oder teilt konkret bezeichnete wesentliche Mängel mit.
8.2 Eine Abnahmefiktion tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein. Die Nutzung eines im Wesentlichen vertragsgemäßen Werks im Produktivbetrieb kann als Abnahme gelten, wenn der Kunde keine wesentlichen Mängel angezeigt hat.
8.3 Ist der Kunde Kaufmann, gelten für Untersuchungs- und Rügepflichten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 377 HGB, soweit sie auf die jeweilige Leistung anwendbar sind.
8.4 Eingriffe des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter in die von webmelone erbrachte Leistung können Mängelrechte ausschließen, soweit der Kunde nicht nachweist, dass der Eingriff für den geltend gemachten Mangel nicht ursächlich war.
9. Nutzungs- und Urheberrechte
9.1 Urheber- und sonstige Schutzrechte verbleiben bei ihrem jeweiligen Rechteinhaber.
9.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den von webmelone individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte. Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind diese Rechte zeitlich und räumlich unbeschränkt, jedoch nicht ausschließlich.
9.3 Die Herausgabe von Quelldateien, offenen Gestaltungsdateien, Entwicklungswerkzeugen, internen Bibliotheken, Dokumentationen oder sonstigen Arbeitsmitteln ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
9.4 Für Standardsoftware, Open-Source-Komponenten, Schriften, Bilder und sonstige Drittinhalte gelten vorrangig die jeweiligen Lizenzbedingungen. webmelone kann dem Kunden nur die Rechte einräumen, über die webmelone selbst verfügt.
9.5 Eine Bearbeitung oder Weitergabe der Arbeitsergebnisse ist im Rahmen des vereinbarten Nutzungszwecks zulässig, soweit keine Rechte Dritter, Lizenzbedingungen oder gesonderten Vereinbarungen entgegenstehen.
9.6 webmelone darf den Kunden und die für ihn erbrachten Leistungen als Referenz nennen und zu Demonstrationszwecken zeigen, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigtem Grund in Textform widerspricht oder Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
10. Vertraulichkeit
10.1 Die Parteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung und -durchführung bekannt werdenden, als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen geheim.
10.2 Vertrauliche Informationen dürfen nur denjenigen Beschäftigten, Beratern und Unterauftragnehmern zugänglich gemacht werden, die sie zur Vertragsdurchführung benötigen und ihrerseits angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
10.3 Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt, von einem berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erlangt oder unabhängig entwickelt wurden. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
10.4 Die Vertraulichkeitspflichten gelten für fünf Jahre nach Vertragsende fort; Geschäftsgeheimnisse sind so lange zu schützen, wie ihre Eigenschaft als Geschäftsgeheimnis fortbesteht.
11. Verantwortlichkeit für Inhalte und rechtliche Prüfungen
11.1 Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgegebenen oder bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
11.2 Eine rechtliche Prüfung, insbesondere nach Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Datenschutz- oder Barrierefreiheitsrecht, ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde. webmelone darf hierfür geeignete externe Fachleute hinzuziehen.
11.3 webmelone schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen, suchmaschinenbezogenen oder sonstigen Erfolg, sofern dieser nicht ausdrücklich als Beschaffenheit oder Garantie vereinbart wurde.
12. Haftung
12.1 webmelone haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Im Uebrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12.4 Bei einem von webmelone zu vertretenden Datenverlust ist die Haftung auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen von Ziffer 12.1.
12.5 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Organe, Beschäftigte, freie Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von webmelone.
13. Beendigung und Stornierung von Projektaufträgen
13.1 Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Soweit der Kunde einen Werkvertrag nach § 648 BGB kündigt, bestimmt sich der Vergütungsanspruch von webmelone nach den gesetzlichen Vorschriften.
13.2 Im Falle einer einvernehmlichen Aufhebung sind die bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen, nachweisbaren Fremdkosten und sonstigen vereinbarten Aufwendungen zu vergüten.
13.3 Besondere Laufzeit- und Kündigungsregeln für Dauerschuldverhältnisse ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag und für Hosting- und Softwarepflegeleistungen aus Teil II.
14. Reise- und Nebenkosten
14.1 Soweit Reisen für die Leistungserbringung erforderlich oder vom Kunden veranlasst sind, trägt der Kunde die zuvor abgestimmten und nachgewiesenen Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten.
14.2 Reisezeiten gelten als Arbeitszeit und werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit 50 Prozent des jeweils vereinbarten Stundensatzes berechnet.
14.3 Fahrten mit dem Pkw werden mit 0,55 EUR je gefahrenem Kilometer abgerechnet. Bahnreisen werden grundsätzlich nach den Kosten der 1. Klasse, Flugreisen nach den Kosten der Economy Class und Mietwagen, Taxi sowie Übernachtungen nach Beleg abgerechnet. Abweichungen werden vorab abgestimmt.
15. Datenschutz
15.1 Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
15.2 Verarbeitet webmelone personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
15.3 Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung sowie für die Erfüllung der Informations- und Betroffenenrechte verantwortlich, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
16. Änderungen dieser AGB
16.1 Änderungen dieser AGB für bestehende Verträge bedürfen grundsätzlich der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
16.2 Ohne Zustimmung darf webmelone diese AGB nur anpassen, soweit die Änderung aufgrund zwingender Rechtsvorschriften, einer vollziehbaren Behördenentscheidung oder eines gegen webmelone gerichteten rechtskräftigen Gerichtsurteils erforderlich ist oder ausschließlich technische beziehungsweise redaktionelle Klarstellungen ohne nachteilige Auswirkungen für den Kunden betrifft.
16.3 Über Änderungen wird der Kunde in Textform informiert. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Preis- und Leistungsanpassungen richten sich ausschließlich nach den dafür vereinbarten Vertragsregelungen, insbesondere Teil II Ziffer 5.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.2 Erfüllungsort ist Alzey. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Alzey, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
17.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die uebrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Teil II - Besondere Bedingungen für Hosting- und Softwarepflegeverträge
1. Leistungsumfang und technische Bereitstellung
1.1 webmelone stellt dem Kunden die im jeweiligen Angebot beschriebenen Hosting-, Betriebs-, Pflege- und gegebenenfalls Domainleistungen zur Verfügung. Art, Speicherumfang, betreute Anwendungen und Zusatzleistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
1.2 Die Datenkommunikation von webmelone beschränkt sich auf den von webmelone beherrschten Übergabepunkt zum Internet. Für Störungen außerhalb dieses Einflussbereichs ist webmelone nicht verantwortlich.
1.3 Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt die Verfügbarkeit der Hostingplattform im Monatsmittel 99 Prozent. Bei der Berechnung bleiben angekündigte Wartungsfenster, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen, Ereignisse höherer Gewalt und Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs von webmelone unberücksichtigt.
1.4 Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten durchgeführt. Dringende Sicherheitsmaßnahmen dürfen ohne vorherige Ankündigung erfolgen, wenn dies zur Abwehr konkreter Gefahren erforderlich ist.
1.5 Umfang, Intervall und Aufbewahrungsdauer von Sicherungskopien ergeben sich aus der vereinbarten Leistungsbeschreibung. Soweit nicht ausdrücklich eine Datensicherung als Leistung vereinbart ist, bleibt der Kunde für eigene, vom Hosting getrennt aufbewahrte Sicherungskopien verantwortlich.
1.6 webmelone darf die eingesetzte Hard- und Software an den Stand der Technik, an Sicherheitsanforderungen oder an Veränderungen bei Vorleistern anpassen, soweit die vereinbarte Funktionalität im Wesentlichen erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
2. Pflichten des Kunden
2.1 Der Kunde darf nur rechtmäßige Inhalte, Programme und Daten bereitstellen. Inhalte oder Anwendungen, die Rechte Dritter verletzen, gegen gesetzliche Vorschriften verstossen oder den sicheren Betrieb gefährden, sind unzulässig.
2.2 Zugangsdaten sind geheim zu halten, mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu schützen und nur berechtigten Personen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde informiert webmelone unverzüglich über einen vermuteten Missbrauch.
2.3 Gefährden kundenseitige Inhalte, Programme oder Zugänge die Sicherheit oder Stabilität der Systeme, darf webmelone die betroffenen Komponenten vorübergehend deaktivieren oder den Zugang beschränken. webmelone informiert den Kunden unverzüglich, soweit dem keine Sicherheits- oder Rechtsgründe entgegenstehen.
2.4 Admin-, SSH-, SFTP-, Datenbank- oder vergleichbare Zugriffe des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Nimmt ein nicht von webmelone beauftragter Dritter Änderungen vor, trägt der Kunde den dadurch verursachten Prüfungs- und Wiederherstellungsaufwand.
3. Domains
3.1 Soweit vereinbart, beantragt und verwaltet webmelone Domains im Namen und für Rechnung des Kunden. Die Vergabe erfolgt nach den Bedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle. webmelone schuldet nicht die Verfügbarkeit oder dauerhafte Zuteilung eines bestimmten Domainnamens.
3.2 Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit des Domainnamens verantwortlich. webmelone führt keine Marken- oder Namensrechtsprüfung durch, sofern dies nicht gesondert beauftragt wird.
3.3 Bei Vertragsende unterstützt webmelone einen rechtzeitig angeforderten Domaintransfer und stellt erforderliche Authentifizierungscodes zur Verfügung, sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Zurückbehaltungsrechte bestehen.
3.4 Domainlaufzeiten und Kündigungsfristen richten sich ergänzend nach den Bedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle. Der Kunde muss einen nicht mehr gewünschten Domainbestand so rechtzeitig kündigen, dass webmelone die Löschung oder den Transfer vor einer kostenpflichtigen Verlängerung veranlassen kann.
4. Softwarepflege
4.1 Softwarepflege umfasst nur die im Angebot bezeichneten Systeme, Komponenten und Extensions. Geschuldet sind die dort beschriebenen Aktualisierungs-, Kontroll- und Betriebsleistungen, nicht jedoch die Entwicklung neuer Funktionen.
4.2 Updates und Upgrades können Anpassungen, Wartungsfenster und vorübergehende Funktionseinschränkungen erfordern. webmelone legt den technisch geeigneten Zeitpunkt unter Berücksichtigung von Sicherheit, Stabilität, Herstellerfreigaben und berechtigten Kundeninteressen fest.
4.3 Individuelle Entwicklungen, Schnittstellen, Datenmigrationen, Redesigns, redaktionelle Arbeiten, neue Funktionen, Lizenzkosten und die Wiederherstellung nach Eingriffen des Kunden oder Dritter sind nur umfasst, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
4.4 Wird eine eingesetzte Drittkomponente vom Hersteller nicht mehr gepflegt oder nicht rechtzeitig für eine erforderliche Zielversion freigegeben, stimmen die Parteien Ersatz, Anpassung oder Entfernung gesondert ab. Hierfür erforderliche Entwicklungs- oder Lizenzleistungen sind nicht Bestandteil einer allgemeinen Pflegepauschale, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5. Vergütung und Preisanpassungen
5.1 Die wiederkehrende Vergütung und die Abrechnungsintervalle ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
5.2 webmelone kann die vereinbarte wiederkehrende Vergütung anpassen, wenn sich nach Vertragsschluss die für die Leistungserbringung maßgeblichen Gesamtkosten verändern. Zu den maßgeblichen Kostenbestandteilen gehören insbesondere Rechenzentrums-, Energie-, Hardware-, Netzwerk-, Telekommunikations-, Sicherheits-, Backup-, Software- und Lizenzkosten, Entgelte von Registrierungsstellen und sonstigen Vorleistern sowie Personal- und Personaldienstleistungskosten.
5.3 Eine Preiserhöhung ist nur in dem Umfang zulässig, in dem die Steigerung der maßgeblichen Gesamtkosten nicht durch Kostensenkungen bei anderen Kostenbestandteilen ausgeglichen wird. Kostensenkungen sind nach denselben Maßstäben zu berücksichtigen und führen zu einer angemessenen Preissenkung, wenn sich die maßgeblichen Gesamtkosten insgesamt verringern. Eine Anpassung darf nicht allein der Erhöhung der Gewinnmarge dienen.
5.4 Eine ordentliche Preisanpassung erfolgt höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten. webmelone informiert den Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform über den neuen Preis, den Zeitpunkt und die wesentlichen Gründe der Anpassung.
5.5 Bei einer Preiserhöhung kann der Kunde die davon betroffene Leistung bis zum Wirksamwerden der Erhöhung in Textform zu diesem Zeitpunkt außerordentlich kündigen. webmelone weist in der Änderungsmitteilung auf dieses Recht hin.
5.6 Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer werden ab ihrem gesetzlichen Wirksamwerden weitergegeben. Ändern Registrierungsstellen oder zwingend benötigte Vorleister ihre unmittelbar leistungsbezogenen Entgelte, darf webmelone den hierauf entfallenden Preisbestandteil zum nächsten Abrechnungs- oder Verlängerungszeitpunkt entsprechend anpassen; Ziffern 5.3 bis 5.5 gelten entsprechend.
5.7 Diese Preisanpassungsregelung gilt nicht rückwirkend und ersetzt nicht die erforderliche Zustimmung zu einer Änderung, für die zum Zeitpunkt ihrer Ankündigung noch keine wirksam einbezogene Preisanpassungsregelung bestand.
6. Abrechnung und SEPA-Lastschrift
6.1 Wiederkehrende Vergütungen werden in den vereinbarten Intervallen im Voraus abgerechnet, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist.
6.2 Bei vereinbartem SEPA-Lastschriftverfahren erteilt der Kunde ein entsprechendes Mandat. Die Vorabinformation kann durch Rechnung, Vertragsunterlage oder eine andere Mitteilung in Textform erfolgen. Die Frist für die Vorabinformation kann einvernehmlich verkürzt werden.
6.3 Vom Kunden zu vertretende Rücklastschriftkosten und angemessener Bearbeitungsaufwand können weiterberechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
7. Vertragsdauer und Beendigung regulärer Hosting- und Pflegeverträge
7.1 Reguläre Hosting- und Softwarepflegeverträge werden, sofern im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen.
7.2 Beide Parteien können einen regulären Hosting- oder Softwarepflegevertrag jederzeit ohne Einhaltung einer gesonderten Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderquartals kündigen. Die Kündigung muss der anderen Partei vor Ablauf des betreffenden Kalenderquartals in Textform zugehen.
7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der anderen Partei unter Berücksichtigung aller Umstände und beiderseitigen Interessen die Fortsetzung bis zum regulären Vertragsende nicht zugemutet werden kann.
7.4 Die Laufzeitregelungen für die TYPO3-Upgrade-Flatrate nach Ziffer 8 gehen Ziffern 7.1 und 7.2 vor.
8. Besondere Bedingungen der TYPO3-Upgrade-Flatrate
8.1 Die TYPO3-Upgrade-Flatrate wird für die im individuellen Vertrag bezeichnete TYPO3-Website vereinbart. Voraussetzung bei Vertragsbeginn ist mindestens TYPO3 Version 13. Für aeltere Installationen ist vor Vertragsbeginn ein gesondert zu beauftragendes Upgrade erforderlich.
8.2 Die Flatrate umfasst für eine einfache TYPO3-Website die planmäßige technische Aktualisierung des TYPO3-Kerns innerhalb des offiziellen, von webmelone als geeignet festgelegten Upgradepfads. Zusätzliche Third-Party-Extensions werden nur einbezogen, wenn sie im Vertrag aufgeführt und mit dem hierfür vereinbarten monatlichen Zusatzentgelt bepreist sind.
8.3 Während der Vertragslaufzeit hat der Kunde Anspruch darauf, dass die betreute Website mit einer TYPO3-Version betrieben wird, die nach dem offiziellen Lebenszyklus des TYPO3-Projekts ihr End-of-Life noch nicht erreicht hat. Ein Anspruch auf die jeweils neueste veröffentlichte TYPO3-Version oder auf ein Upgrade unmittelbar nach deren Veröffentlichung besteht nicht.
8.4 webmelone bestimmt Zeitpunkt, Zwischenschritte und Zielversion eines Upgrades unter Berücksichtigung der Sicherheitslage, der technischen Stabilität, der Herstellerfreigaben, der Kompatibilität der eingesetzten Extensions und der betrieblichen Erfordernisse. Der Kunde ermöglicht erforderliche Wartungsfenster und wirkt bei Tests und Freigaben angemessen mit.
8.5 Nicht von der Flatrate umfasst sind insbesondere neue Funktionen, inhaltliche oder gestalterische Änderungen, Relaunches, Datenmigrationen außerhalb des regulären TYPO3-Upgrades, kostenpflichtige Drittanbieter-Lizenzen, individuell entwickelte Anwendungen und Schnittstellen sowie die Neuentwicklung oder grundlegende Überarbeitung nicht mehr kompatibler oder nicht mehr gepflegter Extensions.
8.6 Ist ein Upgrade wegen einer vom Hersteller nicht mehr unterstützten Drittkomponente, einer kundenspezifischen Entwicklung oder fehlender Mitwirkung des Kunden nicht innerhalb der Flatrate durchführbar, informiert webmelone den Kunden und unterbreitet bei Bedarf ein gesondertes Angebot. Der Anspruch nach Ziffer 8.3 besteht nicht, soweit und solange die Umsetzung allein aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund verhindert wird.
8.7 Für HR-Portal, Shop, Seminar-Manager und sonstige eigenständige Softwareprodukte von webmelone gelten die jeweiligen Produkt-, Pflege- und Vergütungsvereinbarungen. Sie sind nicht Bestandteil der TYPO3-Upgrade-Flatrate, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
8.8 Die TYPO3-Upgrade-Flatrate hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten. Sie verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
8.9 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und ein Sonderkündigungsrecht nach Ziffer 5.5 bleiben unberührt.
9. Leistungsanpassungen und Sicherheitsmaßnahmen
9.1 webmelone darf technische oder prozessuale Anpassungen vornehmen, die für die Aufrechterhaltung von Sicherheit, Funktionsfähigkeit oder Rechtskonformität erforderlich sind und die vereinbarte Hauptleistung nicht wesentlich beeinträchtigen.
9.2 Wesentliche nachteilige Leistungsveränderungen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Kunden oder eines vertraglich beziehungsweise gesetzlich vorgesehenen Änderungsrechts.
10. Moderation und Beschränkung von Inhalten
10.1 Soweit webmelone als Anbieter eines Vermittlungsdienstes gesetzlichen Pflichten zur Moderation oder Beschränkung rechtswidriger Inhalte unterliegt, darf webmelone die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
10.2 Ergänzende Informationen zu Maßnahmen nach dem Digital Services Act werden unter webmelone.net/werbeagentur/betrieb-betreuung/typo3-wartung/dsa.html bereitgestellt.
11. Folgen der Vertragsbeendigung
11.1 Mit Vertragsende endet die Verpflichtung von webmelone zur Bereitstellung und Pflege der betroffenen Leistungen.
11.2 Auf Anforderung stellt webmelone dem Kunden die von ihm bereitgestellten beziehungsweise für ihn gespeicherten Website- und Datenbestände innerhalb eines angemessenen Zeitraums in einem gängigen Format oder auf einem geschützten Downloadspeicher für höchstens 30 Tage zur Verfügung. Zusätzlicher Migrations- oder Aufbereitungsaufwand kann nach vorherigem Hinweis berechnet werden.
11.3 Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung und Übernahme der bereitgestellten Daten verantwortlich. Nach Ablauf der Bereitstellungsfrist darf webmelone die Daten löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder Zurückbehaltungsrechte entgegenstehen.
12. Ergänzende Geltung von Teil I
12.1 Im Uebrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen aus Teil I. Bei Widersprüchen gehen die besonderen Regelungen dieses Teils vor.
Stand: Alzey, 01. Oktober 2026