EuGH Urteil zu Facebook Fan Pages

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) macht Betreiber von Facebook Fan Pages (oft auch als "Untermehmensseiten" bezeichnet) mitverantwortlich für Datenschutz-Verstöße bei der Nutzung des Social Networks. Dadurch können Betreiber von Facebook Fan Pages sogar haftbar gemacht werden.

Durch das Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 ist die Nutzung von Facebook für das Unternehmen schon als kritisch anzusehen.

Der verhandelte Fall begann vor rund sieben Jahren. Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hatte im November 2011 die Wirtschaftsakademie dazu aufgefordert, ihre Facebook-Seite zu schliessen, da Facebook Daten der Besucher der Fan Page erhebe und verarbeite, ohne eben diese Besucher über Art und Umfang der Verarbeitung aufzuklären. Die beklagte Wirtschaftsakademie widersprach und erklärte, man habe weder eine Verarbeitung von Daten in Auftrag gegeben noch irgendweine Kontrolle über eine solche Verarbeitung.

Das harte Urteil des EuGH: Der Betreiber der Fan Page haftet gemeinschaftlich mit Facebook zusammen für den Verstoß, da er als Betreiber seiner Fan Page am Sammeln personenbezogener Daten der Besucher beteiligt ist.

Das trifft nun alle Facebook-Seitenbetreiber, deren Fan Pages sich an EU-Bürger und EU-Bürgerinnen richtet.

Was ist zu tun? Deaktivieren Sie Ihre Facebook Fan Page sofort. Auf der Fan Page klicken Sie auf Einstellungen und klicken dann beim ersten Punkt „Seite veröffentlichen“ auf BEARBEITEN. Stellen Sie dort ein: „Seite nicht veröffentlichen“. Danach kann die Seite nur noch sehen,  wer Admin der Seite ist.

Wir haben unsere Facebook Seiten erst einmal auf „nicht sichtbar“ gestellt. Es bleibt abzuwarten, ob man bei Facebook eine rechtskonforme Lösungsmöglichkeit für die Sammlung der Nutzerdaten bereitstellt.

Wr können Ihnen nach dem Urteil des EuGH keinen anderen Rat geben.

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